Nach kurzer Winterpause melden sich Thorsten Walter und Dr. Kim Manuel Künstner mit einem Urteil des EuGH zum Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO zurück. Warum die Entscheidung aus Sicht der nationalen Gerichte ein „Danke für nichts“ provozieren dürfte, für Unternehmen aber die Datenschutz-Compliance weiter in den Fokus rücken muss, erklären unsere Experten in gewohnt launiger Art und Weise.

Bei allen Fragen rund um Compliance-Themen stehen Ihnen Thorsten Walter und Dr. Kim Manuel Künstner jederzeit gerne zur Verfügung!

 
 

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